Unter Bezugnahme auf die ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Alpen vom 27.08.2026 weist der Deichverband Duisburg-Xanten darauf hin, dass für die Wahl des Erbentages die Regelungen der Wahlordnung des Deichverbandes Duisburg-Xanten vom 20.03.2025 gelten. Die Wahlordnung ist im Internet unter www.dv-dx.de einsehbar. Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Die Verbandsmitglieder werden dazu aufrufen, sich zur Wahl zu stellen und an der Wahl teilzunehmen.
Folgende Bestimmungen der Wahlordnung vom 20.03.2025 sind für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Erbentag anzuwenden:
§ 8 Einreichung der Wahlvorschläge
(1) Die Wahlvorschläge sind dem Deichverband spätestens eine Woche vor dem Wahltag in
der Teilmitgliederversammlung bis 16.00 Uhr in der Geschäftsstelle schriftlich
einzureichen. Tageseingangsstempel und am letzten Tag auch Uhrzeit werden auf dem
Vorschlagbogen vermerkt. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der
nächstfolgende erste Werktag.
(2) Später eingehende Wahlvorschläge sind ungültig.
§ 9 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
(1) Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Bewerber können nur
vorgeschlagen werden, wenn sie ihre Zustimmung dazu schriftlich erteilt haben und
schriftlich erklärt haben, im Falle einer Wahl, ihre Wahl anzunehmen. Die Zustimmungen
sind unwiderruflich. Es wird zwischen ordentlichen Mitgliedern und Ersatzmitgliedern
unterschieden.
(2) Der Wahlvorschlag muss im Einzelnen enthalten
1. die Bezeichnung des Wahlbezirks, für den der Wahlvorschlag aufgestellt wird,
2. Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr und Anschrift (Hauptwohnung), Beruf des
Bewerbers
(3) Dem Wahlvorschlag sind beizufügen
1. die Erklärungen des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt
und im Falle seiner Wahl das Amt verbunden mit der Aufgabe zur Deichüberwachung
annimmt,
2. bei einem Bewerber nach § 5 Abs. 2 eine Bescheinigung der juristischen Person, dass
er zu ihrer Vertretung befugt oder hierzu von ihr benannt sind.
(4) Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge können auf der Homepage unter
www.dv-dx.de heruntergeladen werden oder werden auf Anfrage postalisch versendet.
(5) Unvollständig ausgefüllte Wahlvorschläge sind ungültig.
§ 10 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Der Deichgräf legt die gültigen Wahlvorschläge für jeden Wahlbezirk unter fortlaufenden Nummern in der Geschäftsstelle für jedermanns Einsicht, nach vorheriger Absprache, ab dem 3. Tage vor der Wahl öffentlich aus.
Ein Muster des Vordrucks für die Einreichung der Wahlvorschläge kann auf der Homepage unter www.dv-dx.de heruntergeladen werden.
Für das Verfahren zur Durchführung der Wahl wird auf die Regelungen der Wahlordnung verwiesen.
Wesel, 02.09.2026
Rainer Gellings
-Deichgräf-



