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Schiedspersonen für die Gemeinde Alpen gesucht

von | 27. Januar 2026 | Aus dem Rathaus

Die Gemeinde Alpen sucht zwei neue Schiedspersonen (Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson).

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und haben die Aufgabe bei bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Nachbarrecht, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und einen Vergleich herbeizuführen, um damit den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Die Wahl erfolgt durch den Rat der Gemeinde Alpen für die Dauer von fünf Jahren. Das Schiedsamtsgesetz NRW, die gesetzliche Grundlage der Schiedsperson und des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens, nennt nur wenige Bedingungen, bei deren Vorliegen das Schiedsamt nicht bekleidet werden kann:

– Der/die Bewerber/in besitzt nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
und
– der/die Bewerber/in steht unter Betreuung.

Wer sich als Bürger/in der Gemeinde Alpen (mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 75 Jahre, Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk) für das Schiedsamt interessiert, wird gebeten, sich bis zum 01. März 2026 schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Alpen, FB Ordnung, Soziales und Schulen, Rathausstr. 5, 46519 Alpen zu wenden.

Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Nähere Auskünfte erteilt Herr Funke,

Tel.: 02802/912-510;
E-Mail: ludger.funke@alpen.de