Geflügel muss dann entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln – auch Kleinvögeln – gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Tränkwasser und Futter haben. Außerdem dürfen im Kreis keine Geflügelausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Geflügel oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden.
Wie lange die Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich nicht vorhersagen, erfahrungsgemäß muss mit mindestens drei Monaten gerechnet werden. Betroffen sind insgesamt ca. 2.950 Geflügelhaltungen im Kreisgebiet mit etwa 600.000 Stück Geflügel.
Hintergrund
Die aktuelle Risikoeinschätzung des hierfür maßgeblichen Friedrich-Loeffler-Institutes vom 20.10.2025 geht von einem hohen Risiko des Eintrags von Influenzaviren vom Typ HPAI H5 sowohl in wildlebende Wasservogelpopulationen als auch in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Deutschland aus. Zwischen dem 01. September und 20. Oktober 2025 wurden in Deutschland 15 HPAIV H5N1- Ausbrüche bei Geflügel in sieben Bundesländern festgestellt. Hinzu kommen zahlreiche Feststellungen bei Wildvögeln, insbesondere bei durchziehenden Kranichen.
Im Kreis Wesel wurden seit dem 15. Oktober 2025 etliche verendet aufgefundene Wildvögel, überwiegend Wassergeflügel und Greifvögel, zur Untersuchung eingesandt. Bis zum 29. Oktober 2025 lagen bereits insgesamt sechs labordiagnostische Verdachtsfälle auf Geflügelpest vor (Nachweis von H5), die derzeit im Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt werden.
Es ist sicher zu erwarten, dass ein Großteil der noch nicht vorliegenden Untersuchungsergebnisse ebenfalls positiv sein wird. Der Kreis Wesel ist mit seinen Flüssen, Wasserflächen und Feuchtgebieten ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel. Weite Flächen des Kreises werden regelmäßig und in den kommenden Wochen zunehmend vor allem von hier rastenden Wildgänsen genutzt und auch überflogen. Von den bisher sechs Verdachtsfällen betreffen fünf Wildgänse. Zudem gab es in jüngster Vergangenheit einen amtlich festgestellten Ausbruch in einer Putenhaltung in Rees im Kreis Kleve. Die eingerichtete Überwachungszone betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten. Nach jetzigem Stand muss als Ursache ein Eintrag aus der Wildvogelpopulation angenommen werden.
Insgesamt liegen für den Kreis Wesel somit hinreichend sichere Erkenntnisse über den Eintrag von gefährlichen Influenzaviren in die regionale Wildvogelpopulation vor, wodurch Geflügelbestände und Vogelhaltungen stark gefährdet werden.
Hier geht es zum Amtsblatt des Kreis Wesel: Amtsblatt Nr. 49
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