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Fachbezogene Pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen für die Gewährung von Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

von | 29. Mai 2026 | Aus dem Rathaus

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Gemeinde Alpen bei der Denkmalpflege und stellt 7.500 Euro für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen zur Verfügung. Die sogenannte fachbezogene Pauschale erhalten alle Unteren Denkmalbehörden – unabhängig von ihrer Größe oder der Anzahl der eingetragenen Denkmäler. Ziel ist es, Eigentümer und Eigentümerinnen finanziell zu entlasten und die denkmalgerechte Pflege privater Denkmäler zu erleichtern. Voraussetzung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die zugewiesenen Mittel sind bis zum 31.12.2026 zweckentsprechend zu verwenden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden kleinere Maßnahmen (z.B. Restaurierung von Fenstern, Türen, Fassaden und Dächern), die denkmalgerecht und entsprechend der denkmalpflegerischen Anforderungen durchgeführt werden. Auch Arbeiten, die das äußere Erscheinungsbild eines Denkmals sichern, können unterstützt werden. Dazu zählt ebenfalls die Wiederherstellung des ursprünglichen, bauzeitlichen Zustands (z.B. der Austausch nicht denkmalgerechter Modernisierungen oder der Ersatz von Kunststofffenstern und -türen durch Holzfenster und Holztüren in historisch passender Ausführung).

Nicht unterstützt werden hingegen Modernisierungsmaßnahmen wie energetische oder technische Ertüchtigungen sowie die Erneuerung von Heizungs- oder Elektroanlagen.

Gehen mehrere förderfähige Anträge ein entscheidet die Untere Denkmalbehörde nach denkmalfachlichen Kriterien über die Vergabe. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Dringlichkeit der Maßnahme, der Erhalt wertvoller Originalsubstanz und die Bedeutung des Denkmals für das Ortsbild. Die jeweilige Höhe der Förderung ist daher abhängig von der Gesamtsumme aller beantragten Zuschussmaßnahmen.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Anträge auf einen anteiligen Zuschuss können ab sofort schriftlich – entweder per Post oder per Mail – an die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Alpen gerichtet werden. Der Antrag kann formlos erfolgen. Dem Antrag ist ein prüffähiges Angebot beizufügen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben dem schriftlichen Antrag eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG.

Letzter Tag für die Antragstellung ist der 31.07.2026 (spätestes Eingangsdatum bei der Gemeinde Alpen).

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Alpen – Frau Würzinger – Rathausstraße 5, 46519 Alpen, Zimmer 304, unter der Telefonnummer 02802/912-675 (E-Mail: Michaela.wuerzinger@alpen.de) gerne zur Verfügung.