Neue Fördermöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen: Mit „MID-Digitale Prozesse“ unterstützt das Land NRW die Digitalisierung und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse.
Mit dem Runderlass vom 29. Juli 2026 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) die Richtlinie für das neue Teilprogramm „MID-Digitale Prozesse“ veröffentlicht. Das Förderangebot ergänzt das bestehende Programm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ und richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Im Mittelpunkt stehen externe Beratungsleistungen, die Unternehmen bei der Analyse bestehender Abläufe, der Planung digitaler Zielprozesse und der Einführung geeigneter Software unterstützen.
Die neue Richtlinie tritt am 1. September 2026 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2029.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die die EU-KMU-Kriterien erfüllen.
Dazu gehören:
- Kleinst- und kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren. Auch Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung tätig sind.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
„MID-Digitale Prozesse“ konzentriert sich auf die Digitalisierung und Optimierung interner Unternehmensprozesse. Gefördert werden ausschließlich externe Beratungsleistungen.
Förderfähig sind insbesondere:
- die IST-Analyse bestehender Geschäfts- und Produktionsabläufe,
- die Entwicklung einer SOLL-Konzeption für digitale Zielprozesse,
- die Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Software,
- die Begleitung der Implementierung während der Einführung der ausgewählten Software.
Damit kann die Förderung insbesondere für Unternehmen interessant sein, die ihre Arbeitsabläufe digitalisieren möchten, aber Unterstützung bei der Planung und Auswahl geeigneter Lösungen benötigen.
Was wird nicht gefördert?
Nicht Bestandteil der Förderung sind unter anderem:
- die Anschaffung von Software, Hardware oder Lizenzen,
- reine IT-Installationen,
- Schulungen ohne unmittelbaren Bezug zu einem zu optimierenden Prozess,
- Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dienen, beispielsweise die Einführung einer Zeiterfassung oder einer E-Rechnung,
- Reise- und Unterbringungskosten des beauftragten Beratungsunternehmens.
Bis zu 15.000 Euro Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Das Unternehmen muss den erforderlichen Eigenanteil selbst oder durch Dritte finanzieren.
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
| Förderkriterium | Umfang |
|---|---|
| Förderung je Beratungs-Tagewerk | bis zu 500 Euro |
| Mindestumfang | 10 Tagewerke |
| Höchstumfang | 30 Tagewerke |
| Maximale Förderung | 15.000 Euro |
Damit können Unternehmen beispielsweise eine umfangreichere Prozessanalyse und die anschließende Vorbereitung einer Softwareeinführung mit einer Förderung von bis zu 15.000 Euro unterstützen lassen.
Antragstellung nur während eines Förderaufrufs
Die Förderung kann nicht jederzeit beantragt werden. Die Vergabe erfolgt im Rahmen zeitlich befristeter Förderaufrufe.
Anträge können ausschließlich während der jeweiligen Antragsfristen über das Online-Förderportal MID-Digitale Prozesse eingereicht werden.
Dem Antrag muss ein Angebot des vorgesehenen Beratungsunternehmens über mindestens zehn Tagewerke beigefügt werden.
Bewilligungsbehörde ist die NRW.BANK. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet und bewilligt, solange entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Nach Abschluss des geförderten Vorhabens müssen unter anderem folgende Unterlagen als Verwendungsnachweis eingereicht werden:
- ein Sachbericht,
- die Schlussrechnung des Beratungsunternehmens,
- ein Monitoringbogen.
MID-Digitale Prozesse als weiterer Baustein der Mittelstandsförderung
Das neue Teilprogramm ist Teil des Landesförderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID). Mit „MID-Digitale Prozesse“ erweitert das Land Nordrhein-Westfalen das bestehende Förderangebot um einen Baustein, der sich gezielt mit der Digitalisierung betrieblicher Abläufe beschäftigt.
Neben MID-Digitale Prozesse umfasst das Programm die Teilprogramme MID-Digitalisierung, MID-Digitale Sicherheit und MID-Assistent/in.
Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eröffnet sich damit eine weitere Möglichkeit, Digitalisierungsvorhaben mit finanzieller Unterstützung des Landes voranzubringen.
Fazit: Interessante Förderung für digitalisierungswillige KMU
Das neue Förderprogramm MID-Digitale Prozesse NRW kann insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen interessant sein, die ihre internen Geschäfts- oder Produktionsprozesse systematisch digitalisieren möchten.
Gefördert wird dabei nicht die Anschaffung einer bestimmten Software, sondern die externe Beratung von der Analyse über die Konzeption bis hin zur Implementierungsbegleitung. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ein geplantes Digitalisierungsvorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt und ein geeignetes Beratungsunternehmen auswählen.
Da die Förderung über befristete Förderaufrufe vergeben wird und die Bewilligung nach dem vollständigen Antragseingang erfolgt, empfiehlt es sich, die kommenden Antragsfristen und die verfügbaren Fördermittel aufmerksam zu verfolgen.
Weitere Informationen
Die vollständige Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Teilprogramm MID-Digitale Prozesse“ ist über RECHT.NRW.DE abrufbar.
Inkrafttreten: 1. September 2026
Geltungsdauer: bis 31. Dezember 2029
Maximale Förderung: 15.000 Euro je Vorhaben
Unternehmen, die eine Digitalisierung ihrer internen Prozesse planen, sollten sich vor Antragstellung ausführlich mit den Förderbedingungen und dem jeweiligen Förderaufruf auseinandersetzen.




